AVV Rheinlandtarif

Der neue Rheinlandtarif

Dreifach einfach: Deutschlandticket, eezy.nrw und Rheinlandtarif. Für jeden das passende Angebot. Ab dem 1. Juni 2026 ersetzt der Rheinlandtarif die bisherigen Verbundtarife von AVV und VRS. Mit nur noch drei Preisstufen. Mit einem einfachen Ticketsortiment. Für so viel Durchblick wie noch nie.

Gemeinsam besser: Zwei Verbünde, ein Tarifgebiet.

Mit den Tickets des neuen Rheinlandtarifs sind unsere Fahrgäste in den Gebieten des Aachener Verkehrsverbundes und des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg ab dem 1. Juni 2026 so einfach wie noch nie unterwegs.

AVV Rheinlandtarif

Die Tarifsystematik des Rheinlandtarifs

Nur noch drei statt sieben Preisstufen – dank des übersichtlichen Ticketsortiments im Rheinlandtarif wird die Auswahl Ihrer Tickets jetzt noch einfacher, transparenter und komfortabler für Ihre täglichen Wege und Reisen in der Region.

Eine Aktualisierung in den Apps und der Verkauf dort wird zeitnah vor dem Start des Rheinlandtarifs erfolgen​.​

Preisstufe 1 gilt für eine beliebig weite Fahrt innerhalb einer Stadt oder Gemeinde.

Preisstufe 2 gilt für Fahrten zwischen Deinem Startgebiet und einer benachbarten Stadt/Gemeinde sowie darüber hinaus in die übernächste Stadt/Gemeinde.

Preisstufe 3 gilt für das gesamte Rheinlandnetz.

AVV Rheinlandtarif

Wie lange sind die Tickets des Rheinlandtarifs gültig?

AVV Rheinlandtarif

Das Ticketsortiment des Rheinlandtarifs

Einzelticket
AVV Rheinlandtarif

Was bleibt auch im neuen Rheinlandtarif bestehen?

AVV Rheinlandtarif

Wie lange sind die Tickets des Rheinlandtarifs gültig?

Dreifach einfach: Deutschlandticket, eezy.nrw und der neue Rheinlandtarif.

Mit den drei Tarifangeboten Deutschlandticket, eezy.nrw und Rheinlandtarif gibt es für jeden ein passendes Angebot.

Deutschlandticket

eezy.nrw

Deutschlandticket

Fragen und Antworten

Ab wann gilt der neue Rheinlandtarif?

Der neue Rheinlandtarif gilt grundsätzlich ab 01. Juni 2026 und löst damit den bisherigen AVV-Tarif und den bisherigen VRS-Tarif ab.

Die Schülertickets werden zum 01. August 2026 angepasst, die Jobtickets zum 01. Januar 2027.

Für Fahrgäste ist die neue Tarifwelt übersichtlicher, intuitiver verstehbar und von Oberberg bis Aachen gültig.

Seltenfahrer profitieren von der Einfachheit des Angebots: nur drei Preisstufen plus Kurzstrecke, übersichtliches Ticketangebot, klare Gültigkeiten

Zudem unterstützt das Tarifsystem mit seinen drei Säulen, bestehend aus Deutschlandticket, eezy.nrw und Rheinlandtarif, vor allem auch regelmäßige Nutzer und Nutzerinen:

  • Mit dem Deutschlandticket kann man beliebig viele Fahrten im Monat unternehmen, dies sogar deutschlandweit.
  • Bei eezy.nrw wird die Fahrtstrecke transparent abgerechnet, und es wird dank der preislichen Deckelung nie teurer als ein Einzelticket (bzw. bei häufiger Nutzung pro Kalendermonat nie teurer als der Preis für das Deutschlandticket in Höhe von zurzeit 63 Euro/Monat).
    Oder es greift der 24h-Preisdeckel in Höhe von 27,80 Euro.  

Im neuen Rheinlandtarif gibt es die Preisstufen 1, 2 und 3 sowie – zeitlich bis zum 31. Mai 2028 begrenzt – die Kurzstrecke.

Dabei gilt:

  • Im AVV bleibt die linienbezogene Kurzstrecke (für Stadt Aachen und StädteRegion Aachen) bestehen, ebenso die Kurzstreckenzonen (Kreis Düren und Heinsberg).
  • Im VRS bleibt die Kurzstrecke unverändert: Einstieg plus vier Haltestellen.
  • Preisstufe 1 gilt für Fahrten innerhalb einer Stadt bzw. Gemeinde.
    Dabei gilt für die Städte Aachen, Bonn und Köln wegen des deutlich umfangreicheren ÖPNV-Angebots die Preisstufenvariante 1b, für alle anderen Städte/Gemeinden in AVV und VRS die Preisstufenvariante 1a.
  • Preisstufe 2 gilt für Fahrten über die Startkommune und dessen Nachbarkommune hinaus in eine daran angrenzende Kommune (in der Regel gemäß der vorherigen Preisstufe 2 und 3 des alten AVV- und des alten VRS-Tarifs).
  • Preisstufe 3 gilt für das gesamte Tarifgebiet (ehemalige AVV- und VRS-Gebiete, jetzt: Rheinlandnetz).

Hier ändert sich nichts.

Die Tickets des Rheinlandtarifs können online per App, am Automaten, in Vorverkaufsstellen, Kunden-Centern oder beim Fahrpersonal erworben werden.

Mit dem Start des Rheinlandtarifs am 1. Juni 2026 werden folgende AVV-Tickets nicht mehr verkauft:

  • Wochen-Ticket
  • Azubi-Ticket und Azubi-ABO
  • Schüler-Ticket und Schüler-ABO
  • Fun-Ticket und Fun-Ticket im ABO
  • Aktiv-ABO
  • AVV-Anschlussticket
  • Einzel-Ticket Fahrrad (Ersatz: eezy-Fahrradmitnahme oder neues 24h-Ticket Fahrrad)
  • City-XL-Tarif Aachen Monatskarte
  • City-Ticket XL Düren (Ersatz: vergünstigter eezy-Preis innerhalb von Düren)

Nein. Der Verkauf der Tickets des AVV-Tarifs und des VRS-Tarifs endet am 31. Mai 2026.

Ab dem 1. Juni 2026 löst der neue Rheinlandtarif den bisherigen AVV‑ bzw. VRS‑Tarif in den Verbundgebieten des AVV und des VRS ab.

Für alle Fahrgäste, die nach dem Start des Rheinlandtarifs noch nicht entwertete Tickets des AVV‑ oder VRS‑Tarifs haben, gibt es eine einfache und kundenfreundliche Übergangsregelung:

  • Nicht entwertete Tickets des AVV‑ und des VRS‑Tarifs können bis zu drei Jahre nach Start des Rheinlandtarifs (bis zum 31. Mai 2029) bei dem ausgebenden Verkehrsunternehmen (Kundenvertragspartner) umgetauscht werden. Entweder wird der gezahlte Betrag komplett erstattet oder gegen Zahlung (oder Erstattung) des Differenzbetrags in ein Ticket des Rheinlandtarifs umgetauscht. Bei Mehrfahrtenkarten gilt dies anteilig für nicht entwertete Fahrten.
  • Weiterhin werden bis zum 31. August 2026 Tickets des AVV- bzw. VRS-Tarifs als Fahrausweis akzeptiert, wenn sie zum Zeitpunkt des Fahrtantritts gültig sind. Hier gilt es zu beachten, dass bei den Tickets des AVV- bzw. VRS-Tarifs die Preisstufensystematik und Geltungslogik des jeweiligen AVV-Tarifs bzw. VRS-Tarifs weiter Anwendung findet und ausdrücklich nicht die Preisstufensystematik des Rheinlandtarifs.

Die bestehenden Übergangstarife von AVV und VRS in angrenzende Nachbargebiete wurden in den Rheinlandtarif integriert und finden auch im neuen Tarif Anwendung.

Aber auch hier empfiehlt sich bei Fahrten innerhalb von NRW die Nutzung von eezy.nrw, das mit seiner landesweit gültigen Preisdeckel-Logik das attraktivste Angebot für Gelegenheitsfahrgäste darstellt.

Das Deutschlandticket. Für Vielfahrerinnen und Vielfahrer das günstigste und vor allem einfachste Ticket.

Nichts. Nutzerinnen und Nuotzer des Deutschlandtickets sind von der Tarifreform nicht betroffen.

Nein. Wenn Sie ein Deutschlandticket haben, brauchen Sie nichts weiter tun.

Wenn Sie ein anderes AVV-Abo/VRS-Abo haben, wird sich Ihr Verkehrsunternehmen bei Ihnen melden und Ihnen ein entsprechendes Angebot für ein neues Abo machen. Sollte sich Ihr Verkehrsunternehmen nicht bis Ende April / Anfang Mai bei Ihnen gemeldet haben, fragen Sie zur Sicherheit noch einmal nach.

Ja. Die Möglichkeit wird weiterhin in Form eines Zusatztickets für eine einfache Fahrt bestehen.

Die Preise eines Zusatztickets 1. Klasse:

  • Preisstufe 1a (Stadt/Gemeinde): 2,00 Euro
  • Preisstufe 1b (Aachen, Bonn, Köln): 2,00 Euro
  • Preisstufe 2 (Städte/Gemeinden in der Umgebung): 3,00 Euro
  • Preisstufe 3 (gesamtes AVV-/VRS-Netz): 7,00 Euro

Im Rheinlandtarif werden nur Zusatztickets 1. Klasse als Einzeltickets angeboten. Es besteht aber die Möglichkeit, ein NRW-Upgrade Monat (Abo) als Ergänzung zu einer Zeitkarte des Rheinlandtarifs oder dem Deutschlandticket zum monatlichen Bezugspreis von aktuell 84,60 Euro zu kaufen.

Ja. Das neue Fahrradticket im Rheinlandtarif heißt “24hTicket Fahrrad” und gilt pauschal für 24 Stunden im gesamten Tarifraum des Rheinlandnetzes. In diesem Zeitraum kann es für beliebig viele Fahrradmitnahmen genutzt werden. Es kostet pauschal 4,50 Euro.

Alternativ kann auch ein Fahrradticket über eezy.nrw gebucht werden zum Preis von 3,00 Euro pro Fahrt.

Ja, zum 1. August 2026 geht das neue Schülerticket Rheinlandtarif an den Start. 

Dieses gilt ausschließlich im Rheinlandnetz (ehemaliges AVV- und VRS-Netz). 

Ja. Es wird neben dem „Deutschlandticket sozial“ auch weiterhin regionale Sozialticket-Angebote geben.

Die Besonderheit ist: Die jeweiligen Sozialtickets werden weiterhin entweder innerhalb des AVV-Verbundgebiets (Mobil-Ticket) oder innerhalb des VRS-Verbundgebiets gelten.