Ab dem 1. März 2013 ist eine neue EU-Verordnung zu den Verpflichtungen von Verkehrsunternehmen in Kraft getreten. Die Fahrgastrechte betreffen sowohl den Gelegenheitsverkehr und den Linienverkehr mit einer planmäßigen Wegstrecke unter 250 km (in eingeschränktem Umfang) als auch den Linienverkehr mit einer planmäßigen Wegstrecke ab 250 km (in uneingeschränktem Umfang).


Die Verordnung enthält beispielsweise die Rechte der Fahrgäste bei Unfällen, im Besonderen Entschädigungen und Hilfeleistungen nach solchen, besondere Rechte für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder die Informationspflicht der Fahrgäste bei Annullierungen oder Verspätungen bzw. etwaige Erstattungen bei solchen.

 

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