Pünktlich, schnell und sicher...

...so wünschen sich Kunden den Nahverkehr. Wenn es trotzdem größere Verspätungen gibt, haben Sie einen Anspruch auf Ausgleich. Dazu gibt es  eine landesweit gültige Mobilitätsgarantie NRW.

 

Die Mobilitätsgarantie für Busse und Bahnen in NRW

Mit der Mobilitätsgarantie NRW kommen Sie garantiert ans Ziel. Denn bei Verspätungen können Sie für Ihre Fahrt einen Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE) nutzen oder ein Taxi zum Ziel nehmen. Die zusätzlichen Kosten für den Fernverkehrszug werden Ihnen erstattet. Die Taxikosten werden Ihnen tagsüber (5.00 bis 20.00 Uhr) bis zu einer Höhe von 25 Euro pro Person erstattet, abends (20.00 bis 5.00 Uhr) sogar bis zu einer Höhe von 50 Euro. Das Land Nordrhein-Westfalen nimmt mit der landesweit einheitlichen Regelung eine Vorreiterrolle in ganz Deutschland ein und sorgt dafür, dass alle Fahrgäste des Nahverkehrs mobil mit Garantie sind.

 

Wann und für wen gilt die Mobilitätsgarantie NRW?

Die Mobilitätsgarantie NRW kann im Geltungsbereich aller acht nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-Tarifes genutzt werden - egal mit welchem Nahverkehrsmittel Sie unterwegs sind. Darüber hinausgehende ein- und ausbrechende Verkehre nach/aus NRW sowie Tarife des Fernverkehrs unterliegen nicht dem Anwendungsbereich der Mobilitätsgarantie NRW.

 

Welche Voraussetzungen gelten zur Inanspruchnahme der Mobilitätsgarantie NRW?

Das von Ihnen gewünschte Nahverkehrsmittel fährt mehr als 20 Minuten später ab, als im Fahrplan angegeben. Im Linienbedarfsverkehr gelten besondere Bedingungen. Es gibt keine andere Fahrtalternative mit Bus und Bahn zu Ihrem Ziel.

Wichtig: Bei Verspätungen durch Streik, Unwetter, Naturgewalten, Bombendrohungen sowie Verspätungen, die während der Fahrt auftreten, können keine Kosten erstattet werden.  

 

Wie nehme ich die Mobilitätsgarantie NRW in Anspruch?

Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie die Begleitbelege bei dem Verkehrsunternehmen ein, das die Verspätung verursacht hat.

Wichtig: Fügen Sie unbedingt Ihr Ticket (Kopie bei Zeitfahrausweisen) sowie die Taxiquittung bzw. das benutzte IC-/EC- oder ICE-Ticket im Original bei. Nach positiver Prüfung Ihres Antrags wird der Erstattungsbetrag auf Ihr Konto überwiesen.

 

Download Flyer - Mobilitätsgarantie