Pünktlich, schnell und sicher...

...so wünschen sich Kunden den Nahverkehr. Wenn es trotzdem größere Verspätungen gibt, haben Sie einen Anspruch auf Ausgleich. Dazu gibt es  eine landesweit gültige Mobilitätsgarantie NRW.

 

Die Mobilitätsgarantie für Busse und Bahnen in NRW

Mit der Mobilitätsgarantie NRW kommen Sie garantiert ans Ziel. Denn bei Verspätungen können Sie für Ihre Fahrt einen Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE) nutzen oder ein Taxi zum Ziel nehmen. Die zusätzlichen Kosten für den Fernverkehrszug werden Ihnen erstattet. Die Taxikosten werden Ihnen tagsüber (5.00 bis 20.00 Uhr) bis zu einer Höhe von 25 Euro pro Person erstattet, abends (20.00 bis 5.00 Uhr) sogar bis zu einer Höhe von 50 Euro. Das Land Nordrhein-Westfalen nimmt mit der landesweit einheitlichen Regelung eine Vorreiterrolle in ganz Deutschland ein und sorgt dafür, dass alle Fahrgäste des Nahverkehrs mobil mit Garantie sind.

 

Wann und für wen gilt die Mobilitätsgarantie NRW?

Die Mobilitätsgarantie NRW kann im Geltungsbereich aller acht nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-Tarifes genutzt werden - egal mit welchem Nahverkehrsmittel Sie unterwegs sind. Darüber hinausgehende ein- und ausbrechende Verkehre nach/aus NRW sowie Tarife des Fernverkehrs unterliegen nicht dem Anwendungsbereich der Mobilitätsgarantie NRW.

 

Welche Voraussetzungen gelten zur Inanspruchnahme der Mobilitätsgarantie NRW?

Das von Ihnen gewünschte Nahverkehrsmittel fährt mehr als 20 Minuten später ab, als im Fahrplan angegeben. Im Linienbedarfsverkehr gelten besondere Bedingungen. Es gibt keine andere Fahrtalternative mit Bus und Bahn zu Ihrem Ziel.

Wichtig: Bei Verspätungen durch Streik, Unwetter, Naturgewalten, Bombendrohungen sowie Verspätungen, die während der Fahrt auftreten, können keine Kosten erstattet werden.  

 

Wie nehme ich die Mobilitätsgarantie NRW in Anspruch?

Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie die Begleitbelege bei dem Verkehrsunternehmen ein, das die Verspätung verursacht hat.

Wichtig: Fügen Sie unbedingt Ihr Ticket (Kopie bei Zeitfahrausweisen) sowie die Taxiquittung bzw. das benutzte IC-/EC- oder ICE-Ticket im Original bei. Nach positiver Prüfung Ihres Antrags wird der Erstattungsbetrag auf Ihr Konto überwiesen.

 

Download Flyer - Mobilitätsgarantie

 


 

Barrierefreie Fahrzeuge

 

Menschen mit Handicap oder Mütter und Väter mit Kinderwagen können problemlos die modernen Busse der west nutzen.

Dank der west-Niederflurfahrzeuge, die über Rampen, Kneeling-Funktion (Absenkmöglichkeit des Fahrzeugs) und eine Abstellfläche verfügen, kommen Sie mit Kinderwagen problemlos an Ihr gewünschtes Ziel.

Die west-Busse verfügen über moderne Rückhaltesysteme und Anschnallgurte für Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren an den gekennzeichneten Plätzen.

 

 

Videoüberwachung

 

Ihre Sicherheit ist uns sehr wichtig! Deshalb haben wir einen Großteil der Busse mit Überwachungssystemen ausgestattet.

Der positive Nebeneffekt: Die Busse bleiben sauber und der Vandalismus geht stark zurück.

 

 

Halten auf Wunsch

 

Sicher ans Ziel kommen. Der Ausstieg zwischen den Bushaltestellen der west ist ab 19:00 Uhr möglich.


Voraussetzungen: 

Die Verkehrsverhältnisse müssen ein ungefährdetes Aussteigen zulassen.
Ausstiege sind nur auf dem üblichen Linienweg möglich.

 

 

Abbiegeassistent

 

Seit 2019 verfügen die neuesten Fahrzeuge der west über einen Abbiegeassistent, der Fahrrad-, Rollerfahrer, Fußgänger oder andere Fahrzeuge im toten Winkel rechtzeitig erkennt.

 

Sensoren an der rechten Fahrzeugseite erkennen mögliche Hindernisse beim Abbiegen nach rechts. Um eine mögliche Kollision zu vermeiden, warnt der Assistent via roter Warnleuchte und einem Rüttelalarm im Fahrersitz das Fahrpersonal. Der Assistent bremst den Bus an und gibt dem Fahrer die Möglichkeit zu einer entsprechenden Reaktion bzw. bei geringen Geschwindigkeiten wird der Bus selbständig abgebremst.

 

 


Alles im Überblick!


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Die richtige Verbindung.

Mit der west-Kundenkarte erhalten Sie Ihre Kundennummer.

Diese Nummer wird beim Kauf einer Wochen- oder Monatskarte eingetragen.
Für den Fahrtantritt wird dann nur die Wochen – bzw. Monatskarte benötigt.

Wochen- und Monatskarten für Erwachsene sind übertragbar
und berechtigen zu beliebigen Fahrten im aufgedruckten Geltungsbereich.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Kundencenter.

Kundenkarten für Schüler/Auszubildende können wegen der erforderlichen
Bescheinigung der Schule bzw. Ausbildungsstätte nicht online bestellt werden.


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Die Ausfertigung von Kundenkarten und der Verkauf von Zeitkarten erfolgt in unserem Kundencenter in Geilenkirchen und Erkelenz.